Flurkarte Katasterauszug Aschaffenburg

Flurkarte Katasterauszug Aschaffenburg

Flurkarte, Katasterauszug, digitale Flurkarte, Liegenschaftskataster usw. sind immer wieder oft zu hören.
Was es damit Aufsicht hat, klären wir im folgenden Beitrag.

Flurkarte Katasterauszug

1. Was ist ein Liegenschaftskataster?

Das Liegenschaftskataster ist eine öffentliche Einrichtung und Teil des Katasteramt bzw. Vermessungsamt. Im Liegenschaftskataster werden Liegenschaftskarten dargestellt und beschrieben.

2. Was ist eine Flurkarte?

Begriffsklärung:
Die Flurkarte – auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt, in ihrer digitalen Form “Digitale Flurkarte“ genannt – ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters.

Eine Liegenschaftskarte (LiKa) ist eine maßstäbliche genaue Darstellung aller Flur- und Grundstücke (Liegenschaften) eines Gebietes. Die LiKa bildet die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs und sichert zusammen mit dem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt das Eigentum an Grund und Boden.
Die Liegenschaftskarte ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen bzw. beantragt werden.

3. Flurkarte und Liegenschaftskarte - ein Unterschied?

Die Bezeichnung „Flurkarte“ ist nur eine andere Bezeichnung für eine Liegenschaftskarte (LiKa). Manchmal wird auch der Ausdruck Katasterkarte verwendet. Heutzutage werden die Liegenschaftskarten automatisiert (digital) geführt, die sogenannte „automatisierte Liegenschaftskarte“ (ALK) bzw. in Bayern die „digitale Flurkarte“ (DFK).
Eine Liegenschaftskarte sollte nicht mit dem Auszug aus dem Liegenschaftsbuch verwechselt werden, da es sich hier um unterschiedliche Dinge handelt.

4. Welche Informationen bzw. Daten liefert die Karte?

Die „Digitale Flurkarte“ (DFK) enthält:

  • Grenzen und Nummern der Flurstücke
    (alle Flurstücke sind fortlaufend nummeriert, ältere Flurstücke haben noch eine Bezeichnung mit Zähler und Nenner (z.B. 182/4),
  • Gebäude einschließlich der Hausnummern,
  • Nutzungsarten des Bodens,
  • die Gewässer,
  • ausgewählte topographische Informationen,
  • Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.),
  • Straßennamen.

5. Wer benötigt eine Flurkarte?

In erster Linie werden Flurkarten von Eigentümer, Architekten, Ingenieur- und Planungsbüros, Immobilienmakler, geldgebende Institute wie Banken und Sparkassen, Notare, Versicherungen, Kommunen, Energieversorgungsunternehmen usw. angefordert.

6. Welchem Zweck dient sie?

Ein Auszug aus der amtlichen Flurkarte wird benötigt u.a. zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde in Verbindung mit einem Bauantrag für den Lageplan, für den Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung, für den Grundstücksverkehr, für die Veräußerung, als Grundlage für den Aufbau von raumbezogenen Informationssystemen usw.

7. Wie erhalten Sie eine entsprechende Flurkarte?

Über BOGSCH Immobilien können Sie die erforderlichen digitalen Karten mit tagesaktuellen Daten in kurzer Zeit in den verschiedensten Ausführungen erhalten, wie

  • in Papierform,
  • in digitaler Form,
  • die Ausgabe in Farbe oder Schwarz-Weiß,
  • in den Formaten A4, A3 in Hoch- und Querformat,
  • in div. Maßstäben (1:250, 1:500, 1:1000, 1:1500, 1:2000)
  • mit Verwaltungsgrenzen, wie Gemarkung, Gemeinde, Landkreis,
  • die Flurkarte mit Legende,
  • den Flurkartenauszug mit und ohne DOP (Luftbild).

Sie haben Fragen zum Thema Flurkarte?

Was Sie von BOGSCH Immobilien noch erwarten können, erfahren Sie hier.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag erhebt inhaltlich wie rechtlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient lediglich einer Erstinformation. BOGSCH Immobilien bietet keine Rechts- und Steuerberatung an. Wir sind in erster Linie für die Vermittlung von Immobilien verantwortlich. Dieser Blog kann nützliche Informationen über den Immobilienmarkt und die Verkaufsprozesse bereitstellen. Wenn Sie rechtliche, steuerliche oder finanzielle Fragen haben, sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt, Steuerberater, Finanzberater oder Verbraucherzentrale wenden. 
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