Haus verkaufen ohne Makler - die Risiken

Der Privatverkäufer einer Immobilie

Jeder Immobilieneigentümer hat sich schon mal in seinem Leben mit dem Verkauf seiner Immobilie (unbebautes oder bebautes Grundstück – Haus, Wohnung) auseinandergesetzt. Das Haus oder die Wohnung zu verkaufen ohne Makler ist für viele ein „Buch mit sieben Siegeln“. Die meisten Verkäufer kommen schnell zum Schluss:

Ich übergebe es einem Fachmakler der Immobilienwirtschaft; denn er hat die nötige Kompetenz Ihr höchstes Gut – Ihre Immobilie – entsprechend zu vermitteln.

Eine zweite Gruppe von Verkäufern entwickeln die Motivation den Verkauf Ihres Schätzchens selbst durchzuführen.
Doch aufgepasst! Schnell werden durch Unwissenheit Fehler gemacht, die später bitter aufstoßen können.

Diese "sieben No-Go´s" beim Immobilienverkauf sollten Sie beachten

No-Go 1: Eine Anzeige ohne die Angaben aus dem Energieausweis schalten.

Wurde der Energieausweis zur Besichtigung nicht vorgelegt riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 15.000,– EUR.
Weitere Infos zu dem Thema erhalten Sie hier.

No-Go 2: Ihre Immobilien zum falschen Preis anbieten

Ob der Preis zu niedrig oder zu hoch angesetzt wird; in beiden Fällen verschenken Sie bares Geld.
Warum das so ist, erfahren Sie hier.

No-Go 3: Auf eine Reservierungsgebühr verzichten

Ist das Kaufinteresse bekundet, eine Reservierung gewünscht; scheuen Sie sich nicht eine Reservierungsgebühr festzulegen.
Was der Hintergrund ist und was Sie unbedingt beachten sollten, erfahren Sie hier.

No-Go 4: Böse Nachbarn und Mängel verschweigen

Was sind eigentlich Mängel? Wie sollten diese angezeigt werden, usw., dass erfahren Sie hier.

No-Go 5: Auf Tricks in der Verhandlungsphase hereinfallen

Welche das sind und worauf Sie sich immer vorbereiten sollen, erfahren Sie mit einem Klick.

No-Go 6: Der Notar macht das schon!

In aller Klarheit: Der Notar ist nicht Ihr Interessenvertreter! Leider ist diese Tatsache vielen Immobilienverkäufern nicht bewusst, verlassen sich auf sein „Tun“ – ein fataler Fehler.
Der Notar prüft lediglich die formale Richtigkeit des Vertrags; beispielsweise wird der Geldfluss nicht geprüft und/oder überwacht. Weitere Infos hier.

No-Go 7: Die Spekulationssteuer

Je nach Nutzungsart ist beim erneuten Verkauf Ihrer Immobilie mit einer Spekulationssteuer zu rechnen. Diese sollte bei der Kaufpreisfestlegung bereits mit in Betracht gezogen werden. Welche Regelungen bei der Einsparung zu beachten sind, erfahren Sie hier.

Mission

BOGSCH Immobilien betreut vorrangig Kunden aus Kleinostheim, Aschaffenburg und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Wir begleiten Käufer auf der Suche nach Ihrer Wunschimmobilie – vom Erst-Termin über die Besichtigung bis hin zum Notartermin – und sind behilflich in der Vermittlung von Handwerkern für die erforderlichen baulichen Anpassungen.

Für Verkäufer übernehmen wir die fachliche Bewertung Ihrer Immobilie und kümmern uns um die erfolgreiche Vermittlung im Verkauf oder in der Vermietung.

RECHTLICHES

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