Der "Energieausweis"

Grundsätzlich gilt: Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, benötigt einen Energieausweis. Fehlt der Energieausweis zur Besichtigung oder wird gegen die Vorgaben des Gesetzgebers verstoßen, droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Deshalb sollten Sie beim Energieausweis einiges beachten.

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Welche Angaben zum Energieausweis sind essenziell?

Der Energieausweis dokumentiert den Energiestandard eines Hauses, also wie viel Energie das Haus verbraucht. Vereinfacht dargestellt wird dieses anhand der Energieeffizienzklassen. Die Skala reicht von Klasse A+, einem sehr guten Verbrauchswert, bis zu Klasse H, was einen sehr hohen Energieverbrauch anzeigt. Außerdem findet man allgemeine Angaben zum Gebäude, wie das Baujahr des Hauses und die Art der Heizung, also beispielsweise Öl oder Gas.

Gut zu wissen!

Auf den Punkt gebracht sind folgende Angaben Pflicht!

  1. Art des Energieausweises – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis,
  2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
  3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
  4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse – bei Energieausweisen ab 1. Mai 2014, bei älteren Ausweisen kann diese umgerechnet werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Diese Pflicht gilt mit der Einführung des GEG2020 weiter; diese fünf Angaben müssen ausnahmslos veröffentlicht werden. Erfolgt dies nicht, handelt es sich, so der BGH, um eine Irreführung der Verbraucher durch Vorenthalten wesentlicher Informationen (§ 5a Abs. 2 UWG).

Was sind kommerzielle Medien?
Letztlich sind alle Medien kommerziell, die dem Kommerz dienen; die einen Beitrag zum geschäftliche Erfolg leisten sollen. Das sind beispielsweise Veröffentlichungen…

    • im Exposé,
    • im Inserat einer Zeitung,
    • auf Internetportalen wie z.B. Immoscout24, Immowelt, Ebay,
    • in „Social Media“, wie z.B. Facebook oder Instagram,
    • auf der eigenen Webseite oder
    • als Aushang im eigenen Schaufenster usw.

Die "Arten" von Energieausweisen

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Den Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis kann man sich mit dieser kleinen Eselsbrücke merken:

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bedarf einer Berechnung. Und zwar einer, der keine Verbrauchswerte zu Grunde liegen. Das ist bei Neubauprojekten oft der Fall. Die zukünftigen Energieverbräuche müssen schon in der Planungsphase über eine aufwendige Berechnung ermittelt werden. Dabei werden sämtliche Faktoren wie die Dämmung der Außenwand, die Energieklassen der Fenster und die Heizungstechnik einbezogen. Aber auch die Lage des Gebäudes und die Bauform spielen eine Rolle.
Die theoretische Grundlage dieser Berechnung ist immer gleich, damit Energiewerte von Gebäuden objektiv vergleichbar werden. Dennoch sind die Werte mit Vorsicht zu betrachten. Denn sie berücksichtigen nicht das eigene Heizverhalten oder den typischen Energieverbrauch eines Haushalts.

Die tatsächlichen Verbrauchswerte eines Haushalts sind immer individuell und davon abhängig, in welcher Komfortzone sich die Bewohner wohlfühlen. Wer gerne lang duscht und in sich in seiner Wohnung gern bei kuscheligen 24 Grad aufhält, hat natürlich eine schlechtere Energiebilanz als jene Verbraucher, die regelmäßig die Heizung abdrehen, wenn sie das Haus verlassen.
Entscheidend ist also die Heizungs- und Warmwassernutzung.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt die tatsächlich verbrauchte Energie eines Hauses an, indem der reale Verbrauch gemessen wird. Er wird mit den Zahlen der Heizung und der Warmwasserbereitung erstellt. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Grundlage für die  Berechnung sind meist Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.

Der Verbrauchsausweis ist zwar nicht so aussagekräftig wie der Bedarfsausweis, dafür aber günstiger in der Erstellung.

Bei der Erstellung sollte aber darauf geachtet werden, wer ihn erstellt. Im Internet gibt es viele günstige Angebote, aber da sollte man vorsichtig sein, denn die Qualität ist oft mangelhaft. Am sichersten ist es, wenn Sie sich dabei beraten lassen. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen Immobilienexperten, wer Ihnen einen geeigneten Energieausweis ausstellen kann. Dies sind in der Regel qualifizierte und zugelassene Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit entsprechender
Zusatzausbildung oder Energieberater ausstellen. Dabei sollten Sie auf die Unabhängigkeit der Berater achten.

Änderungen ab dem 01.05.2021
Ab dem 01.05.2021 gelten die GEG-Regeln für neu zu erstellende Energieausweise,
also auch für Energieausweise, die nach Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit erneuert werden müssen.

Die "Anwendung"

Das Gesetz ist anzuwenden…

    • auf Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden; und
    • deren Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung dienen.

Das Gesetz ist nicht anzuweden…

    • bei Wohngebäuden, die
      → für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind
      oder
      → für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt,
    • kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche,
    • Baudenkmäler ⇒ Achtung: Denkmalgeschützte Gebäude sind keine Denkmäler,
    • Ferienhäuser bzw. Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden,
    • Gebäude mit besonderer Nutzung (Ställe, Werkstattgebäude),
    • bei Unterglasanlagen und Kulturräumen für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen,
    • bei Traglufthallen und Zelten,
    • bei Gebäuden, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden,
    • auf provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren,
    • bei Gebäuden, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind,
    • bei sonstigen handwerklichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen, industriellen oder für öffentliche Zwecke genutzte Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung
      → auf eine Raum-Solltemperatur von weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden oder
      → jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zusammenhängend zwei Monate gekühlt werden.

Wer erstellt Energieausweise?

In aller Regel sind es die folgenden Einrichtungen:

    • Heizkostenabrechnungsfirmen, wie Ista, Minol-Brunata, Techem, Teha, Glorius usw.
    • Schornsteinfeger
    • Energieberater
    • dena – Deutsche Energieagentur
    • TÜV
    • Dekra
    • www.Energieausweis48.de
    • Architekten-Büros

Haben Sie Fragen zum Energieausweis?
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Rechtlicher Hinweis
Dieser Fachartikel wurde nach bestem Wissen erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt auch keine Beratung im Einzelfall. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden!

Mission

BOGSCH Immobilien betreut vorrangig Kunden aus Kleinostheim, Aschaffenburg und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Wir begleiten den Käufer auf der Suche nach seiner Wunschimmobilie – vom Erst-Termin über die Besichtigung bis hin zum Notartermin – und sind behilflich in der Vermittlung von Handwerkern für die baulichen Anpassungsmaßnahmen.

Für den Verkäufer übernehmen wir die fachliche Bewertung Ihrer Immobilie und kümmern uns um die erfolgreiche Vermittlung im Verkaufsprozess.

Dem Vermieter und dem Mieter stehen ein breites Leistungsspektrum zu Verfügung. 

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