Die "Grundsteuer" Aschaffenburg

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Grundsteuer Aschaffenburg

Die Grundsteuer in Aschaffenburg: Ein Leitfaden für Immobilienbesitzer

Als Immobilienmakler ist es wichtig, den Einfluss der Grundsteuer auf Investitionen mit Blick auf die Rentabilität zu verstehen. In diesem Beitrag erläutere ich die wesentlichen Aspekte rund um die Grundsteuer und wie sie für Kaufinteressenten und Eigentümer relevant sind.

👉🏻 Das "Wichtige" zu erst

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in Deutschland, einschließlich Aschaffenburg. Sie wird auf den Wert von Grundstücken und Gebäuden erhoben und spielt eine entscheidende Rolle in der Immobilienbranche. In diesem Beitrag werden wir die Grundsteuer in Aschaffenburg genauer unter die Lupe nehmen.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer, die von den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden zu zahlen ist. Sie wird auf der Grundlage des Einheitswerts der Immobilie berechnet, der durch eine Bewertung ermittelt wird.

Wie wird die Grundsteuer in Aschaffenburg berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer in Aschaffenburg erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird der Einheitswert der Immobilie ermittelt. Dieser Wert wird dann mit dem Hebesatz der Stadt Aschaffenburg multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln.

Hebesatz ist eine Prozent-Zahl und dient als Faktor für die Ermittlung der Grundsteuer. Städte und Gemeinden legen diesen Wert fest. Der Hebesatz für das Jahr 2025 wird auf  Basis der Grundsteuerreform fast überall geändert.)

Achtung!
Hier ist der Hebesatz für die Grundsteuer B gemeint, die Grundsteuer für unbebaute und bebaute Grundstücke. 
Es gibt auch den Hebesatz für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und für die Gewerbesteuer. 
Für baureife unbebaute Grundstücke kommt ab 2025 noch die Grundsteuer C.  

Der Einfluss der Grundsteuer auf Immobilieninvestitionen

Die Höhe der Grundsteuer kann einen erheblichen Einfluss auf die Rentabilität einer Immobilieninvestition haben. Daher ist es wichtig, diese Steuer bei der Planung von Immobilieninvestitionen zu berücksichtigen.

Fazit

Die Grundsteuer ist ein wichtiger Faktor, den Immobilienbesitzer und -investoren in Aschaffenburg berücksichtigen müssen. Durch ein besseres Verständnis dieser Steuer können sie fundierte Entscheidungen treffen und ihre Investitionen optimieren.

Die Unterschiede

Grundsteuer A – B – C

  • Grundsteuer A: Diese Steuerart bezieht sich auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Der Besitz von Agrarflächen fällt unter diese Kategorie.

  • Grundsteuer B: Sie umfasst alle bebauten und unbebauten Grundstücke, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Dazu gehören Miet- und Geschäftshäuser, Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, Wohnungseigentum und Erbbaurecht.

  • Grundsteuer C: Ab 2025 kommt die Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke. 

Die Berechnung der Grundsteuer A basiert auf einem Wirtschaftswert, der die Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe widerspiegelt. Bei der Grundsteuer B werden zusätzlich Faktoren wie Baujahr, Wohnflächengröße und Bauart berücksichtigt2. Für Privatpersonen ist in der Regel nur die Grundsteuer B relevant.

Insgesamt tragen Bodenrichtwerte dazu bei, den Immobilienmarkt transparenter und effizienter zu gestalten. Sie sind ein wesentlicher Faktor für die Preisbildung und die strategische Planung von Immobilieninvestitionen.

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Der Hebesatz

Um den Hebesatz für Ihre Immobilie in Aschaffenburg zu ermitteln, können Sie folgende Schritte befolgen:

Der aktuelle Hebesatz sollte auf Ihrem letzten Grundsteuerbescheid angegeben sein. Den aktuellen Hebesatz erfahren Sie im Jahr 2024 im neuen Steuerbescheid für das Jahr 2025. 

Sie können auch online nach dem aktuellen Hebesatz für Aschaffenburg suchen. Es gibt verschiedene Websites, die diese Informationen bereitstellen.

MEHR erfahren

Die Stadt Aschaffenburg legt den Hebesatz per Satzung fest. Sie können sich direkt an die Stadtverwaltung wenden, um den aktuellen Hebesatz zu erfragen.

Den neuen Hebesatz erfahren Sie spätestens im Jahr 2024 in Ihrem neuen Grundsteuerbescheid, der ab 2025 gültig ist.

👉🏻 Bitte beachten Sie, dass eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen kann. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Da der Grundsteuer-Hebesatz von den Kommunen festgelegt wird, sind bisherige Klagen in der Regel erfolglos geblieben.

Die Formel

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nach der Formel:

= Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

👉🏻 Beispiel: Wenn der Grundsteuerwert eines bebauten Grundstücks (Einfamilienhaus) 374.000 Euro beträgt, die Steuermesszahl 0,31 ‰ ist und der Hebesatz der Gemeinde 425 % beträgt, dann wird die Grundsteuer wie folgt berechnet:

× 0,31‰ × 425% = 492,75Euro

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist und die tatsächlichen Werte variieren können. Es ist immer ratsam, einen Steuerberater oder einen Immobilienexperten zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.

Beispiele für den Hebesatz

    • Der Hebesatz für die Grundsteuer A in Aschaffenburg beträgt 200 Prozent für das Jahr 2022.
    • Der Hebesatz für die Grundsteuer B in Aschaffenburg beträgt 400 Prozent für das Jahr 2022. Dieser Hebesatz gilt seit 2015.
    • Zum Vergleich: Der Hebesatz in Glattbach und Goldbach beträgt jeweils 310 Prozent.
    • Die Grundsteuer in Hanau wird anhand eines Hebesatzes von 595 Prozent berechnet.

👉🏻 Bitte beachten Sie, dass der Hebesatz jedes Jahr in der Haushaltssatzung vom Gemeinderat einheitlich für alle Grundstücke beschlossen wird. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

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Beachten Sie bitte: Die Bodenrichtwerte sind stark von der Lage und den spezifischen Eigenschaften eines Grundstücks abhängig. Daher sollten Immobilienmakler immer die neuesten und genauesten Daten verwenden, um eine treffsichere Bewertung vorzunehmen.

Diese Informationen bieten einen allgemeinen Überblick. Spezifische Fragen zu Bodenrichtwerten stellen Sie direkt an uns oder an die zuständigen Behörden. 

Abschließend noch ein wichtiger Hinweis

Unsere Artikel sind als informative Ratgeber zu verstehen und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. 
Bei aufkommenden Fragen bitte Kontakt aufnehmen.

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BOGSCH Immobilien betreut vorrangig Kunden aus Kleinostheim, Aschaffenburg und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Wir begleiten den Käufer auf der Suche nach seiner Wunschimmobilie – vom Erst-Termin über die Besichtigung bis hin zum Notartermin – und sind behilflich in der Vermittlung von Handwerkern für die baulichen Anpassungsmaßnahmen.

Für den Verkäufer übernehmen wir die fachliche Bewertung Ihrer Immobilie und kümmern uns um die erfolgreiche Vermittlung im Verkaufsprozess.

Dem Vermieter und Mieter steht ein breites Leistungsspektrum zu Verfügung. 

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Kompetente und freundliche Beratung, immer wieder gerne
Helmut Gehrig
Helmut Gehrig
21 Juni 2024
Sehr freundlicher und kompetenter Immobilienmakler! Alle Fragen werden ausführlich beantwortet, man fühlt sich gut aufgehoben :)
Anja Yesildal
Anja Yesildal
13 Juni 2024
Herr Bogsch nimmt sich, auch im Vorfeld schon, viel Zeit und erklärt die Immobilie sehr ausführlich und ehrlich.
Haba
Haba
26 Mai 2024
Sehr zufrieden mit dem Immobilien.Makler war sehr freundlich und zuverlässig.
Ho. So.
Ho. So.
24 Mai 2024
Herr Bogsch machte eine sehr professionelle und ausführliche Beratung, vielen Dank dafür! Das nächste Treffen steht noch bevor und darauf freuen wir uns sehr. Die Bogsch Immobilien ist sehr zu empfehlen!
Sadija Ahmatovic
Sadija Ahmatovic
23 Mai 2024
Super Freundlich sehr hilfreich .Sehr gute Beratung.
H. O.
H. O.
22 Mai 2024
Super Beratung. Sehr nett und hilfsbereit. Kann ich nur empfehlen.
carmen mut
carmen mut
20 Februar 2024
Nach einem ersten telefonischen Kontakt, konnten wir direkt seine Kompetenzen kennen lernen und waren direkt auf einer Wellenlänge. Am Besichtigungstag selbst durften wir dann auf eigene Faust das inserierte Gebäude erkunden. Herr Bogsch stand uns dabei mit Rat und Tat zur Seite aber war in keinster Weise aufdringlich. Als wir uns dann für die besagte Immobilie dann final interessierten, war Herr Bogsch immer transparent, zuvorkommend und hat uns jegliche Fragen während des Kaufprozesses beantwortet. Selbst als es kurz vor dem Erwerb der Immobilie spannend wurde, vermittelte er immer entsprechende Ruhe - genau zum richtigen Zeitpunkt! Alles in allem können wir Herrn Bogsch von Herzen weiter empfehlen. Sollten wir in Zukunft wieder einmal Interesse an einer Immobilie haben oder auch mal eine verkaufen, denken wir auf jeden Fall an Sie. Vielen Dank.
Jan Kämmer
Jan Kämmer
12 Februar 2024

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