Kurzgutachten vs. Vollgutachten - welches benötigen Sie wofür?
…das klären wir in dem folgenden Blog!
Was ist unter den Begriffen "Kurzgutachten und Vollgutachten" zu verstehen?
Das Kurzgutachten wird erstellt, wenn Sie eine unabhängige fachmännische Besichtigung mit einer Verkehrswertermittlung / Marktwertermittlung Ihrer Immobilie – bebaute oder unbebaute Grundstücke – wünschen; der geringere Aufwand im Vergleich zu einem Vollgutachten steht hier im Vordergrund. Das könnte beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie der Fall sein.
Für das Kurzgutachten werden die allgemein gängigen Methoden zur Verkehrswertberechnung herangezogen:
Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren
In einem gerichtsfesten Gutachten nach § 194 BauGB oder auch als Vollgutachten bezeichnet, ist der Inhalt fest vorgeschrieben. Es handelt sich hierbei um die ausführlichste Gutachtenform.
Dieses Immobilien-Gutachten benötigen Sie für privatrechtliche, gerichtliche oder steuerliche Auseinandersetzungen. Erstellt wird diese Art von Gutachten beispielsweise im Zuge einer Scheidung, Erbschaftsstreitigkeiten oder für Zwangsversteigerungen.
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Die Bewertung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien
Unsere Wertermittlungen basiert auf den anerkannten Wertermittlungsverfahren und Methoden gem. §194 BauGB / ImmoWertV, sowie für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, geregelt in § 196 BauGB.
Know-how, ein fundiertes Marktverständnis, gepaart mit einer sorgfältigen Recherche der Märkte vor Ort sind die Basis unserer Wertermittlung.
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