Energieausweis - das sollten Sie zu diesem Thema wissen
Grundsätzlich gilt: Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, benötigt einen Energieausweis. Fehlt der Energieausweis zur Besichtigung oder wird gegen die Vorgaben des Gesetzgebers verstoßen, droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Deshalb sollten Sie beim Energieausweis einiges beachten.
Bedarfsausweis
Was ist ein Bedarfsauweis?
Vorab: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Welchen Sie nun benötigen, ist von Ihrer Immobilie abhängig.
Den Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis kann man sich mit dieser kleinen Eselsbrücke merken. Der Bedarfsausweis bedarf einer Berechnung, in der keine Verbrauchswerte zu Grunde liegen. Das ist bei Neubauprojekten oft der Fall. Die zukünftigen Energieverbräuche müssen schon in der Planungsphase über eine aufwendige Berechnung ermittelt werden. Dabei werden sämtliche Faktoren wie die Dämmung der Außenwand, die Energieklassen der Fenster und die Heizungstechnik einbezogen. Aber auch die Lage des Gebäudes und die Bauform spielen eine Rolle. Die theoretische Grundlage dieser Berechnung ist immer gleich, damit Energiewerte von Gebäuden objektiv vergleichbar werden. Dennoch sind die Werte mit Vorsicht zu betrachten. Denn sie berücksichtigen nicht das eigene Heizverhalten oder den typischen Energieverbrauch eines Haushalts.
Der Verbrauchsausweis ist zwar nicht so aussagekräftig wie der Bedarfsausweis, dafür aber günstiger in der Erstellung.
Bedarfsausweis
Wer braucht einen Bedarfsauweis?
Jeder Eigentümer, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt einen Energieausweis. Ausnahmen gibt es nur wenige, wie zum Beispiel für Baudenkmale.
Ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Bedarfsausweis ist immer eine Option, kostet jedoch mehr als der Verbrauchsausweis.
Grundsätzlich gilt, dass ein Bedarfsausweis notwendig ist, wenn nicht genügend Abrechnungsperioden zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauchs vorliegen (mindestens drei) oder das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
Bedarfsausweis
Welche Angaben sind unerlässlich?
Der Energieausweis dokumentiert den Energiestandard eines Hauses, also wie viel Energie das Haus verbraucht. Vereinfacht dargestellt wird dieses anhand der Energieeffizienzklassen. Die Skala reicht von Klasse A+, einem sehr guten Verbrauchswert, bis zu Klasse H, was einen sehr hohen Energieverbrauch anzeigt. Außerdem findet man allgemeine Angaben zum Gebäude, wie das Baujahr des Hauses und die Art der Heizung, also beispielsweise Öl, Gas, Holz usw.
Auf den Punkt gebracht sind folgende Angaben Pflicht!
- Art des Energieausweises – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
- Auszug aus dem Energieausweis über den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch in KWh je Quadratmeter
- Heizungsart
- Baujahr
- Energieeffizienzklasse (bei Energieausweisen ab 1. Mai 2014), bei älteren Ausweisen kann diese umgerechnet werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Die Ausnahmen von der Regel
Folgende Gebäude sind von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen:
- kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Wohnflkäche bzw. Nutzfläche
- Baudenkmäler
- Ferienhäuser bzw. Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden
- Gebäude mit besonderer Nutzung (Ställe, Werkstattgebäude)
Bedarfsausweis
Wer stellt den passenden Ausweis aus?
Bei der Erstellung sollte aber darauf geachtet werden, wer ihn zur Verfügung stellt. Im Internet gibt es viele günstige Angebote, aber hier ist Vorsicht geboten, denn die Qualität ist oft mangelhaft. Am sichersten ist es, wenn Sie sich dabei beraten lassen. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen Immobilienexperten, wer Ihnen einen geeigneten Energieausweis ausstellen kann. Dies sind in der Regel qualifizierte und zugelassene Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung oder Energieberater. Dabei sollten Sie auf die Unabhängigkeit der Berater achten.
Beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW-Bankengruppe oder der deutschen Energie-Agentur (dena) finden Sie Listen mit unabhängigen und qualifizierten Fachleuten- oder Sie rufen einfach bei uns an.
Haben Sie Fragen zum Energieausweis?
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.