Bau-Grundstück kaufen in Kleinostheim
Baugrundstück für ein EFH – zentral in ruhiger Lage
Fläche 229 m² – geeignet für EFH (Doppelhaushälfte)
Bebauung nach Vorgaben gemäß § 34 BauGB
inkl. Planungsunterlagen & Baugenehmigung
Preis: 98.000,– EUR
Zum Verkauf steht ein voll erschlossenes, unbebautes Baugrundstück in einer ruhigen Anliegerstraße von Kleinostheim. Die Lage ist zentral, ohne Durchgangsverkehr, und befindet sich in einem gewachsenen Wohnumfeld mit hoher Wohnqualität.
Das Grundstück ist sofort verfügbar und eignet sich sowohl für den zeitnahen Hausbau (EFH / DHH mit einer oder mehreren WE) als auch für Käufer, die mit Weitblick an die Verwirklichung ihrer Träume arbeiten und die Wertstabilität im Fokus haben.
Das Baugrundstück ist interessant für:
- Selbstnutzer, die fußläufig alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs erreichen wollen oder müssen,
- eine sehr gute Anbindung an das (öffentliche) Verkehrsnetz suchen,
- Einrichtungen für die Kinderbetreuung benötigen,
- einen guten Arbeitsmarkt vorfinden wollen,
- die Nähe zur größten Stadt im Untermain bevorzugen,
- eine sehr gute Infrastruktur bevorzugen.
Das Bauland steht ab sofort für den Erwerb zur Verfügung!
Nach dem Kauf unterstützen wir Sie bei der Planung, der Bauvorbereitung, in der Erstellung des Rohbaus; auf Wunsch beim Ausbau und/oder Fertigstellung Ihres Einfamilienhauses. Diese Leistungen sind optional und richten sich ausschließlich nach Ihrem Bedarf.
Die bereits erstellten Planungsunterlagen können eingesehen werden.
Sprechen Sie uns an!
BOGSCH Immobilien
Ihr Ansprechpartner: Rainer Bogsch
BOGSCH Immobilien
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Mehr InformationenIhr Interesse ist geweckt?
Gerne beantworte ich Ihre Fragen, präsentiere Ihnen dieses Objekt.
Es steht ab sofort für den Erwerb zur Verfügung.
Wer seine Finanzen geordnet hat ist ein gern gesehener Verhandlungspartner!
👉🏻 Sie wollen kaufen, benötigen aber noch Fremdkapital?
In Sachen Finanzierung können wir Ihnen ebenfalls behilflich sein.
Reden wir darüber!
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➡️ Ein Hinweis zur allgemeinen Situation
Im gesamten Speckgürtel von Aschaffenburg und dem angrenzenden Rhein‑Main‑Gebiet gehören erschlossene Baugrundstücke zu den knappsten verfügbaren Immobilienarten. Kommunale Entwicklungsflächen sind weitgehend ausgeschöpft, neue Baugebiete werden nur noch begrenzt ausgewiesen.
Wer heute ein Grundstück in dieser Region besitzt, verfügt über einen Vermögenswert mit hoher Zukunftssicherheit. Die Nachfrage nach Wohnraum bleibt stabil, während das Angebot weiter sinkt. Selbst eine ungünstige Zinspolitik kann diesen Trend nicht aufhalten.
Ein erschlossenes Grundstück in Kleinostheim ist daher nicht nur eine Möglichkeit zum Hausbau, sondern eine substanzstarke, generationssichere Kapitalanlage in einer wirtschaftlich starken Region.
Die "Pläne"
Hinweis:
Für diese Lage wurde von der Gemeinde kein B-Plan entwickelt.
Was heißt das für Sie?
Das ist der typische Fall im Sinne des § 34 BauGB. Es existiert für die Lage, in dem sich das Grundstück befindet, kein B-Plan. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für die bauliche Nutzung des Grundstücks, wie sie für das Bundesland Bayern festgelegt wurden.
Eine Baugenehmigung liegt bereits vor!
Anschluss an
die Medien
Alle erforderlichen Medien bzw. Versorgungsleistungen sind vorhanden, die Anschlüsse sind während der Bauphase zu realisieren.
Was favorisiert
das Grundstück?
➡️ Das Grundstück kann punkten!
- Lage: Anliegerstraße – kein Durchgangsverkehr, Ruhe trotz Ortsmitte
- Grundstücksgröße: 229 m²
- Zustand: Unbebaut, eben
- Qualität: Urbane Lage
- Nutzung: Für eine Doppelhaushälfte (DHH) mit zwei Vollgeschosse und Dachgeschoss, Vollunterkellerung (Bauvoranfrage stellen mit Hilfe eines Architekten)
- Kaufpreis: Bezahlbar
- Keine zusätzlichen Kosten für Rückbau von Bestand
- Fußläufiges Erreichen aller wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens
- Gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
- Die Nähe zu Aschaffenburg / Rhein-Main-Gebiet
- Allgemein sonnenverwöhnte Lage
- Arbeitsplatzvielfalt im Untermain und Rhein-Main-Gebiet
- Naherholungsgebiete (Spessart, Odenwald, Taunus, Bergstraße)
MEHR erfahren im Abschnitt Die „Lage“
BOGSCH Immobilien ist mit der Vermittlung beauftragt worden und Ihr Ansprechpartner. Der Veräußerer wünscht keine direkte Kontaktaufnahme.
Die im Exposee angegebene Objektadresse dient ausschließlich der Orientierung.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Dieses Exposee mit den Angaben zum Objekt-Preis und der Höhe zur Maklerprovision stellt ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar.
Die "Lage"
Grundstück kaufen in Kleinostheim
Kleinostheim gehört zu den gefragtesten Wohnlagen im Speckgürtel von Aschaffenburg und profitiert gleichzeitig von der wirtschaftlichen Stärke des Rhein‑Main‑Gebiets. Die Gemeinde verbindet ... weiterlesen
eine ruhige, familienfreundliche Wohnstruktur mit einer Infrastruktur, die sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt hat. Genau diese Mischung macht den Standort für Grundstückskäufer besonders attraktiv.
Attraktive Lage zwischen Aschaffenburg und Rhein‑Main
Kleinostheim profitiert von seiner Nähe zu prosperierenden Städten wie Frankfurt, Offenbach, Hanau und Aschaffenburg als Wohnort von Pendlern, die in diesen Gebieten nebst ihren Familien erwerbstätig sind.
Kleinostheim liegt strategisch günstig:
- wenige Minuten nach Aschaffenburg,
- schnelle Anbindung an die A3 Richtung Frankfurt und Würzburg,
- direkter Zugang zu einem der stärksten Arbeitsmärkte Deutschlands.
Viele Menschen, die im Rhein‑Main‑Gebiet arbeiten, suchen bewusst Wohnorte außerhalb der hessischen Ballungszentren, um von niedrigeren Grundstückspreisen und einer ruhigeren Wohnlage zu profitieren. Kleinostheim bietet genau diese Vorteile – ohne Abstriche bei Mobilität oder Lebensqualität.
Preisvorteil gegenüber Hessen
Ein wesentlicher Faktor für Käufer ist der deutliche Preisunterschied zwischen Bayern und dem angrenzenden Hessen. Während die Grundstückspreise in vielen hessischen Gemeinden rund um Frankfurt, Offenbach oder Hanau stark gestiegen sind, bietet Kleinostheim weiterhin ein attraktives Preisniveau bei gleichzeitig hoher Standortqualität.
Dieser regionale Preisvorteil macht den Erwerb eines Baugrundstücks in Kleinostheim besonders interessant – sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger.
Immobiliensituation: Knappheit trifft auf stabile Nachfrage
Die aktuelle Immobilienlage zeigt klar: Erschlossene Baugrundstücke sind im gesamten Speckgürtel Aschaffenburg und im erweiterten Rhein‑Main‑Gebiet äußerst knapp. Kommunale Entwicklungsflächen sind begrenzt, neue Baugebiete werden nur noch selten ausgewiesen.
Trotz zeitweise ungünstiger Zinspolitik bleibt die Nachfrage nach gut gelegenen Grundstücken stabil. Die Region profitiert von einer starken Wirtschaft, hoher Bevölkerungsdichte und einem kontinuierlichen Zuzug aus dem Rhein‑Main‑Gebiet.
Wer heute ein Grundstück in Kleinostheim erwirbt, entscheidet sich für einen wertbeständigen, inflationsgeschützten Vermögenswert, der sich langfristig positiv entwickelt.
Warum Kleinostheim ein sicherer Standort für zukünftige Bauherren ist:
- Ruhige Wohnlagen mit gewachsenem Umfeld
- Stabile Nachfrage durch Nähe zu Aschaffenburg und Frankfurt
- Attraktive Grundstückspreise im Vergleich zu Hessen
- Hohe Lebensqualität und moderne Infrastruktur
- Langfristige Wertentwicklung durch begrenztes Angebot
Ein Baugrundstück in Kleinostheim ist damit nicht nur eine Möglichkeit, ein Einfamilienhaus nach eigenen Vorstellungen zu realisieren, sondern auch eine zukunftssichere Investition in einer Region, die wirtschaftlich stark bleibt und sich kontinuierlich weiterentwickelt.
Baugrundstück kaufen in Kleinostheim
Rechtliches
Vermittlungsprovision
Für die Vermittlung dieses Angebots ist eine Käuferprovision in Höhe von 7,14 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen, berechnet auf Basis des notariell beurkundeten Kaufpreises, mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
ALLGEMEINER HAFTUNGSAUSSCHLUSS
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer / Vermieter beziehungsweise von einem vom Verkäufer / Vermieter beauftragten Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend, Zwischenverkauf oder Vermietung, Irrtum und Auslassungen bleiben vorbehalten.
Mit Ihrer Immobilienanfrage erklärt sich der Interessent / die Interessentin einverstanden, dass BOGSCH Immobilien ihn/ihr bzgl. dieses und weiterer Angebote telefonisch, schriftlich oder per E-Mail informiert, bzw. die Kontaktdaten erfasst für den weiteren reibungslosen Ablauf im Prozess.
Wir weisen ausdrücklich auf die Information zum Widerrufsrecht hin.
Die Widerrufsbelehrung erhalten Sie automatisch in schriftlicher Form nach Ihrer Anfrage über Immobilienscout24, sowie vor dem Versand des angefragten Exposees einschließlich aller relevanten Unterlagen.
Wie Ihre Daten verwendet werden, erfahren Sie unter: www.bogsch-immobilien.de/datenschutzhinweise/
IHR ANSPRECHPARTNER:
Rainer Bogsch – BOGSCH Immobilien
☎️ 06027/1249-604
📞 0151/40304394
📧 info@bogsch-immobilien.de
VERTRAGSABSCHLUSS / MAKLERPROVISION
VERTRAGSABSCHLUSS / PROVISION: Dieses Angebot ist mit einer Maklerprovision ausgewiesen (siehe Exposee). Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma BOGSCH Immobilien wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma BOGSCH Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag (Kaufvertag) mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines Kaufvertrages die ausgewiesene Provision/Maklercourtage an die BOGSCH Immobilien gegen Rechnung zu zahlen.
Dieses Exposee, einschließlich aller zur Verfügung gestellten Objektunterlagen, sind nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Hauptvertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von BOGSCH Immobilien – Rainer Bogsch nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen.
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