Wohnrecht oder Nießbrauchrecht

Was sind die Unterschiede von Wohnrecht und Nießbrauchrecht

...das klären wir in diesem Blog

Das Wohnrecht – selbsterklärend? Weit gefehlt.

In der Realität ist der Begriff „Wohnrecht“ alles andere als selbsterklärend. Es handelt sich um ein Recht, welches im BGB definiert und geregelt wird.

Das Wohnrecht – als beschränkte persönliche Dienstbarkeit – wird in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und erlaubt es dem Wohnungsrechtsinhaber, die Immobilie bzw. einen Teil der Immobilie zu bewohnen. Das Wohnrecht kann lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden. Des Weiteren wird das Wohnrecht entgeltlich oder unentgeltlich vereinbart.
Für den Begünstigten wird im

Zusammenhang mit einer Immobilien-Verrentung das unentgeldliche Wohnrecht im Grundbuch eingetragen.

Die Bedeutung des „unentgeltlichen lebenslangen Wohnrechts“

Haben Sie ein lebenslanges Wohnrecht erhalten, wird Ihnen das Recht eingeräumt, die Wohnung oder das Haus bis zum Lebensende unentgeldlich – ohne Nutzungsentgeld oder Miete – zu bewohnen. Eine notarielle Beurkundung einschließlich dem Eintrag ins Grundbuch besiegelt dieses. 

Mit dem Vermerk im Grundbuch wird unmissverständlich das Verhältnis zwischen dem Rechtsinhaber und der Immobilie dokumentiert.

Wohnrecht und Nießbrauchrecht

...die Unterschiede

Beide Rechte (Wohnrecht / Nießbrauchrecht) werden in Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) des Grundbuchs eingetragen und stellen eine Belastung dar. Der Nießbrauch geht weiter als das Wohnrecht, weil er nicht nur zum Bewohnen der Immobilie berechtigt, sondern auch dazu, die Immobilie zu vermieten.

Der Inhaber eines Wohnrechts darf die Immobilie dagegen nur selbst bewohnen oder seine Familie sowie die zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung beziehungsweise das Haus aufnehmen.

Im Unterschied zum Nießbrauch bietet das Wohnrecht weniger Rechte für den Wohnberechtigten. Das macht sich ebenfalls bei einem Auszug deutlich bemerkbar. In den meisten Fällen erlischt das Wohnrecht, wenn die eigene Immobilie dauerhaft nicht mehr bewohnt wird. Ein Beispiel wäre der Umzug in eine Seniorenresidenz.

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