Erbschein

Erben mit erbschein

…welche Voraussetzungen zu erfüllen sind klären wir in diesem Blog.

Begriffsklärung

Der Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, das die Rechtsstellung einer Person als Erbe oder Erbin eines verstorbenen Erblassers bescheinigt. Es wird in Deutschland und in einigen anderen Ländern benötigt, um den Nachlass des Verstorbenen zu verwalten und um rechtsgültig über die Vermögenswerte zu verfügen.

Ein Erbschein ist in der Regel erforderlich, um beispielsweise Bankkonten zu schließen, Immobilien zu verkaufen oder andere finanzielle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Nachlass zu regeln.

Wie erhalten Sie den Erbschein

Um einen Erbschein zu erhalten, müssen Sie normalerweise folgende Schritte ausführen:

  1. Nachweis des Todes: Stellen Sie sicher, dass der Verstorbene tatsächlich verstorben ist und dass eine Sterbeurkunde vorliegt.

  2. Erbenfeststellung: Stellen Sie fest, wer die Erben des Verstorbenen sind. Dies kann durch die Überprüfung des Testaments oder durch Anwendung der gesetzlichen Erbfolge erfolgen.

  3. Antrag auf Erbschein: Stellen Sie beim zuständigen Nachlassgericht einen Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins. Hierbei müssen Sie unter anderem eine Liste der Erben, eine Sterbeurkunde und evtl. ein Testament vorlegen.

  4. Prüfung des Antrags: Das Gericht prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.

  5. Ausstellung des Erbscheins: Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie den Erbschein.

TIPP VOM PROFI
Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen und Schritte zur Erlangung eines Erbscheins je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich an einen Anwalt oder einen Notar zu wenden, um sicherzustellen, dass der Prozess korrekt abgewickelt wird.
Ein Nachweis auf das Erbe kann in Form eines Testamentes, eines Erbscheins oder einer gerichtlichen Entscheidung vorliegen.

Die Annahme eines Erbes

Die Annahme eines Erbes bedeutet, dass Sie die rechtliche Verantwortung für das Vermögen des Verstorbenen übernehmen und damit einverstanden sind, die damit verbundenen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Es gibt zwei Arten der Annahme eines Erbes: ausdrückliche Annahme und stillschweigende Annahme.

  1. Ausdrückliche Annahme: Hierbei erklären Sie ausdrücklich schriftlich oder mündlich, dass Sie das Erbe annehmen möchten.

  2. Stillschweigende Annahme: Hierbei nehmen Sie das Erbe indem Sie es nutzen oder verwalten, ohne es ausdrücklich zu erklären.

TIPP VOM PROFI
Wichtig zu wissen! Natürlich können Sie ein Erbe auch ablehnen. Hierfür müssen Sie ebenfalls ausdrücklich erklären, dass Sie das Erbe nicht annehmen möchten. Die Fristen und Verfahren zur Annahme oder Ablehnung eines Erbes können je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher einen Anwalt oder Notar zu konsultieren,  um sicherzustellen, dass die Annahme oder Ablehnung korrekt durchgeführt wird.

Was, wenn kein Erbschein vorhanden ist!

Wenn kein Erbschein vorhanden ist, kann es schwieriger sein, das Erbe rechtmäßig zu beweisen. In einigen Fällen müssen alternative Dokumente wie Testamente, Sterbeurkunden oder Nachweise über den Besitz von Vermögenswerten vorgelegt werden. Es kann auch notwendig sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um das Erbe zu klären.

Die gesetzliche Erbfolge

In Deutschland gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Ein Erblasser kann selbst bestimmen, wem er sein Vermögen vererben möchte. Wenn er keine Anordnungen hinterlässt, folgt der Erbfall der gesetzlichen Erbfolge.
Grundsätzlich erben zuerst die Abkömmlinge, also die Kinder, Enkel, Urenkel und so weiter. Ist der Erblasser kinderlos, erben die Eltern, Geschwister oder andere Verwandte.

TIPP VOM PROFI
Erblasser sollten sich zu Lebzeiten gut über die geltenden Erbschaftssteuern und Erbrechtsvorschriften informieren. Sie sollten einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren, um sicherzustellen, dass ihr Testament den gesetzlichen Vorschriften entspricht und alle Erben fair behandelt werden. Sie sollten auch sicherstellen, dass alle Erben über die Bestimmungen des Testaments informiert sind.
Schließlich sollten Erblasser ihr Testament in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, um sicherzustellen, dass es ihren aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag erhebt innhaltlich wie rechtlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient lediglich einer Erstinformation. Das Thema Erbrecht im Zusammenhang mit Immobilien sind wegen der Komplexität als Einzelfall zu betrachten. Desweiteren stellt dieser Beitrag keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt, Notar und/oder Steuerberater klären.